NACHWUCHS CHALLENGE 2012

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme bei der SPORTS STAR Mountainbike Nachwuchs Challenge 2012

 

§ 1 Anwendungs- und Geltungsbereich

 

(1) Die SPORTS STAR Nachwuchs Challenge (nachfolgend „Veranstaltung“) wird nach internationalen Radsportbestimmungen und-regelwerken und unter Aufsicht der Scheiderbauer Sports GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Scheiderbauer und Anna Baylis-Scheiderbauer, Brücklesbünd 7, 77654 Offenburg, veranstaltet. Veranstalter ist die Scheiderbauer Sports GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Scheiderbauer und Anna Baylis-Scheiderbauer, Brücklesbünd 7, 77654 Offenburg (nachfolgend "Veranstalter").   

 

(2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis. Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.    

(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers bzw. dessen Eltern/gesetzliche Vertreters gegenüber dem Veranstalter sind an die Scheiderbauer Sports GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Scheiderbauer und Anna Baylis-Scheiderbauer, Brücklesbünd 7, 77654 Offenburg, zu richten.

 

§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

 

(1) Startberechtigt ist jeder, der das vorgeschriebene Lebensalter von 5 Jahren erreicht hat. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur mit Fahrrädern und Ausrüstungen (z.B. Helm) gestattet, die sich in einwandfreiem, ordnungsgemäßem, verkehrsgerechtem und –sicherem Zustand befinden. Die Mitnahme von Anhängern und Tieren ist ebenfalls nicht gestattet und führt ebenso zum Ausschluss bzw. zur  Disqualifikation. Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.    

 

(2) Ein Verstoß gegen den Fair-Play-Gedanken führt zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung.    

 

(3) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertretern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertretern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen auch die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.

 

§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag– Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

 

(1)  Die Anmeldung kann per Online-Anmeldung über das entsprechende „Web-Formular“ im Internet unter www.sports-star.de erfolgen.

 

(2) Der Teilnehmerbeitrag beträgt 5,- € pro Teilnehmer.    

 

(3) Zahlungen können per Überweisung, Pay Pal und Kreditkarte erfolgen. Anmeldungen ohne Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages werden grundsätzlich nicht angenommen. Bei persönlicher Anmeldung während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen des Veranstalters kann die Zahlung auch in bar geleistet werden.  

 

(4) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser oder dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, die für die Bewertung seiner sportlichen Leistung nach den o.g. sportlichen Regelwerken relevant ist oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) teilnimmt.    

 

(5) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht übertragbar. Eine Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss bzw. zur Disqualifikation.    

 

(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angabe von Gründen bei der Veranstaltung nicht an oder erklärt er bzw. seine Eltern/gesetzlichen Vertreter vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teilnehmers bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter.    

 

(7) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.

 

(8) Kommt es zu Mehrfach- oder Fehlüberweisungen bzw. der gleichen durch den Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter, kann der Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr von 5,-€ pro bearbeitetem und abgewickeltem Fall erheben.

 

(9) Der Veranstalter setzt ggf. ein organisatorisches Limit fest, das in der Teilnehmerinfomail oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.

 

§ 4 Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung – Versicherung

 

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter.    

 

(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet - außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

 

(3) Der Veranstalter leistet daher Schadensersatz und Ersatz für Aufwendungen, gleich aus welchem rechtlichen Grund (Vertrag, Delikt), nur in folgendem Umfang:
•    bei Vorsatz und in Fällen, in denen der Veranstalter ausdrücklich und schriftlich eine vertragliche Garantie oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat, in voller Höhe;
•    bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte;
•    Eine Haftung für Personen- und Sachschäden ist ansonsten ausgeschlossen.

 

(4) Der Einwand des Mitverschuldens steht dem Veranstalter offen.

 

(5) Durch höhere Gewalt, insbesondere Naturereignisse, verursachte Störungen und Schäden hat der Veranstalter nicht zu vertreten.   

 

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und Gesundheitshinweise zu beachten.

 

(7) Der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzliche Vertreter haben für einen entsprechenden Kranken-/ Unfallversicherungsschutz, Haftpflichtversicherungsschutz, etc. selbst Sorge zu tragen. Kosten, die bei einer Inanspruchnahme von Rettungsdiensten und der gleichen anfallen, tragen der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzliche Vertreter selbst.

 

(8) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorengegangene Sachen, Diebstähle oder sonstige Ansprüche gegen Dritte. Der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzliche Vertreter erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

 

(9) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.    

 

§ 5 Datenerhebung und –verwertung   

 

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmer auf der Strecke durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG).
Mit der Anmeldung willigen der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.    

 

(2) Der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzliche Vertreter erklären sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
Mit der Anmeldung willigen der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

 

(3) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden ggf. zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke an einen vom Veranstalter beauftragten kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben.
Mit der Anmeldung willigen der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter in eine Speicherung und Weitergabe der Daten nur zu diesem Zweck ein. Hiermit erklären der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter jedoch nicht zugleich, dass sie ein solches Foto kaufen möchten.     

 

(4) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein des Teilnehmers zur Darstellung von Teilnehmerlisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Teilnehmerliste, Internet, Zeitung) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.    

 

(5) Der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzliche Vertreter können der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 3 und 4 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder eMail widersprechen.

 

§ 6 Startnummer - regelwidriges Verhalten   

 

(1) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen  bzw. disqualifiziert. Im Übrigen gelten die Regeln der internationalen Radsportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

 

(2) Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung (Anmeldung) vom Anmelder bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für den Veranstalter, unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

§ 7 Sicherheit der elektronischen Zahlungsabwicklung

Der Veranstalter oder ein vom Veranstalter  Beauftragter bemüht sich, zur Sicherheit der elektronischen Meldeabwicklung die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Verfügung zu stellen [derzeit: Secure Socket Layer (SSL)]. Dennoch übernimmt der Veranstalter oder ein vom Veranstalter Beauftragter keine Haftung für Missbrauchsfälle, die mit einer durch den Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter zur Anmeldung benutzten Geld- und/oder Kreditkarte auftreten, unabhängig davon, ob der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter den sichersten Weg der elektronischen Zahlungsabwicklung wählen.

 

§ 8 Ausschluss vom Zugang zur Veranstaltung

 

(1) Das Betreten von Bühnen, das Überqueren von Absperrungen oder der unbefugte Eintritt in abgesperrte Bereiche ist grundsätzlich untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung bzw. Disqualifikation.

 

(2) Bei Zuwiderhandlung behält sich der Veranstalter vor, Besucher vom Veranstaltungsort zu verweisen oder ein grundsätzliches Haus- und Platzverbot auszusprechen.

 

§ 9 Verschiedenes - zusätzlich geltende Bestimmungen   

 

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.    

 

(2) Wenn der Anmelder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist Offenburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Anmeldung. Der Veranstalter oder ein vom Veranstalter Beauftragter ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Anmelders zu klagen.

 

(3) Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

 

(4) Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen und der gleichen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände und Ausschluss von der Veranstaltung bzw.  Disqualifikation.

 

(5) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.

 

(6) Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das –gesetz (StVG) von Deutschland.

 

(7) Es gelten sämtliche gesetzliche Rauchverbote und gesetzlichen Betretungsverbote.

 

(8) Die Teilnehmerinfomail ist fester Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung. Der Teilnehmer bzw. dessen Eltern/gesetzlichen Vertreter erklären sich mit diesem ausdrücklich einverstanden.

 

(9) Es gelten zusätzlich die Bestimmungen und Vorschriften der internationalen Radsportverbände.    

 

§ 10 Anbieterkennzeichnung

Scheiderbauer Sports GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Scheiderbauer und Anna Baylis-Scheiderbauer, Brücklesbünd 7, 77654 Offenburg

 

§ 11 Schlussklausel

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. des übrigen Teils solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.